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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens Willi´s rollen Disco (Lieferer) mit dem Kunden
Stand 1/2010 Das Unternehmen Willi´s rollen Disco erbringt alle angebotenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Der Kunde muss sich jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

2. Vertragsabschluss
Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.

 

3. Preise
Preise des Lieferers verstehen sich in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von 50,00 Euro erhebt der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro. (Ausgenommen im Verleih) Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Wilhelm Gierz (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung / Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Verpackungsmasse 120 x 60 x 60 cm (Sperrgut), wird ein Aufschlag von 20,00 Euro pro Verpackung berechnet.

 

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Wilhelm Gierz (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Versandweg und Versandart wählt der Lieferant aus. Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers. Abweichende Lieferadressen müssen vereinbart werden. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers. Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Wird die Ware außerhalb der Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.

 

5. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung ab einem Warenwert von 40,00 Euro werden vom Lieferer übernommen. Eine Rücknahme durch den Lieferer kann nur erfolgen, wenn die Rücksendung im Originalkarton inkl. allen Zubehörteilen und Bedienungsanleitungen und unter
Beilage des Kaufbeleges erfolgt. Für diese Rücksendung erstellt der Lieferer eine Gutschrift, welche auf Wunsch ausgezahlt wird. Artikel, die Gebrauchsspuren aufweisen, bzw. Spezialanfertigungen oder
geöffnete Software sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, soweit die Bestellung vom Lieferer mittels einer Auftragsbestätigung anerkannt wurde. Der Kaufvertrag endet mit Zusendung der bestellten, bzw. sofern
möglich, einer in Qualität und Preis gleichwertigen Ware und deren Zahlung durch den Auftraggeber. Teillieferungen behält sich der Lieferer vor. Es gelten die weiteren Punkte der AGB des Lieferers.

 

6. Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind unverzüglich und für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht. Skontoabzüge werden nur gewährt wenn diese auch auf der Rechnung ausgewiesen wurden. Unberechtigter Skontoabzug wird vom Lieferer zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro wieder in Rechnung gestellt. Wird bestellte Ware vom Kunden nicht abgenommen bzw. zurückgewiesen, berechnet der Lieferer eine Kostenpauschale von 20% des Bruttowarenwertes. Wenn kein wichtiger Grund des Kunden vorliegt führt diese Angelegenheit automatisch zur juristischen Bearbeitung. Bei Warenrückgabe mangels Zahlung stellt der Lieferer dem Kunden die entstanden Kosten für die Abholung, einer Aufwandsentschädigung von 20% des Bruttorechnungsbetrages und auflaufender Zinsen in Höhe von 5% bzw. 8% über dem derzeit gültigen Basiszinssatz in Rechnung. Diese Beträge sind sofort fällig, ansonsten beantragt der Lieferer einen Mahnbescheid.

 

7. Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer :
- von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts - von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts - von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts - von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung innerhalb 5 Werktagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur nach erfolgter Einwilligung des Lieferers zurück gesandt werden. Nach Feststellung der Berechtigung der Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Rückgabe gegen Ersatzlieferung zu, wenn die Ware im Originalkarton inkl. allen Zubehörteilen und Bedienungsanleitungen erfolgt. Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen
Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. Eine Rücknahme nicht defekter Artikel kann nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Absprache mit dem Lieferer erfolgen. In diesem Fall berechnet der Lieferer dem Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 Euro. Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung sind prinzipiell ausgeschlossen.

 

8. Sicherheitsrichtlinien
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o. ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

 

9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die
Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

 

10. Verleih von PA Anlagen
 

10.1. Der Mietvertrag wird bei Order des Kunden / Mieters mit der Zusendung der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen. Nach erfolgter Auftragsbestätigung kann der Mietvertrag nur gegen eine Gebühr von 20% des Auftragswertes storniert werden.
10.2. Die genannten Mietpreise verstehen sich inkl. der derzeit gesetzlichen MwSt. für eine maximale Mietdauer von 24 Stunden, solange keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Aufpreis für mehrtägige Veranstaltungen, beträgt pro Tag 25% vom Materialpreis.

10.3. Gemietete Gegenstände sind in unserem Unternehmen abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Kunde / Mieter oder das gesetzliche Organ des Kunden / Mieters sein, muss er eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei der Übergabe in unserem Unternehmen an den Transporteur bzw. an den Vertragspartner über.

10.4. Bei Erstkunden und wenn wir es für nötig halten, behalten wir uns vor, eine Kaution für unsere Anlagen bzw. Geräte zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Mietsache.
10.5. Alle Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und werden in unserem Unternehmen auch so zurück erwartet. Die Geräte werden nach Rückgabe innerhalb von max. drei Tagen auf einwandfreie
Funktion überprüft. Innerhalb dieser Zeit behalten wir uns ein Einspruchsrecht vor. Der Kunde / Mieter verpflichtet sich die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden / Mieters.
10.6. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Sollte der Kunde / Mieter die ausgemachte Mietzeit überschreiten verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden. Sollten unserem Unternehmen aufgrund dieser Überschreitung Ausfälle entstehen, können diese dem Kunden / Mieter in Rechnung gestellt werden.
10.7. Der Kunde / Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Kunde / Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Der Kunde / Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Beschädigungen an der Mietsache sind unserem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde / Mieter unternimmt keine eigenen Reparaturversuche.
10.8. Geht die Mietsache verloren, wird unbrauchbar oder ist auf eine andere Art nicht mehr zur Vermietung geeignet, haftet der Kunde / Mieter in vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens.
10.9. Der Vertragspartner darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und unser Unternehmen sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z.B. durch Pfändung).
10.10. Unser Unternehmen haftet nicht für Umsatzverluste oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstandes zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv
feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen.
10.11. Der Kunde / Mieter schafft die Vorraussetzungen zum Betrieb der ausgeliehenen Geräte. Der Kunde / Mieter haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig sollten diese Vorraussetzungen nicht bestehen.
10.12. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Kunden / Mieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde / Mieter für die Beaufsichtigung der gemieteten Gegenstände zu sorgen.
10.13. Der Veranstalter / Auftraggeber haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden.
10.14. Alle anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA Gebühren u. ä. trägt der Vertragspartner. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche dies bezüglichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.
10.15. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung bei Rückgabe der Mietsache gegen Barzahlung. Rechnungen sind unverzüglich und in spesenfreier Weise zu begleichen. Skontoabzüge werden nur gewährt wenn diese
auch auf der Rechnung ausgewiesen wurden.

 

11. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit diese Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.

 

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Peine. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Peine. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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